IWB plant im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe Maßnahmen zur Verbesserung seines Lebensraums.
Der Fischotter ist Tier des Jahres 2021. Kaum ein anderes Säugetier verbindet die Elemente Land und Wasser so perfekt wie er.
Wo Otter sich wohlfühlen, ist die Natur noch intakt. An stehenden und fließenden Gewässern mit natürlich bewachsenen und schilfreichen Uferzonen findet der wendige Wassermarder Unterschlupf und Nahrung.
Doch verbaute und kanalisierte Gewässer, trockengelegte Feuchtgebiete und die Vernichtung von Uferrandzonen minimieren die Überlebenschance dieser Art. Bedroht ist die Art derzeit vor allem durch den Straßenverkehr. Dies liegt in vielen Fällen daran, dass Fischotter ungern unter Brücken hindurchschwimmen, die keinen Uferstreifen besitzen.
Während bei Neubauten bereits in der Planung das Merkblatt für Querungshilfen MAQ) zu berücksichtigen ist, besteht bei Bestandsbrücken keine naturschutzrechtliche Verpflichtung zur fischottergerechten Umgestaltung. Oft wirken diese Brücken daher als tödliche Barrieren im Biotopverbund.
Veranlassung
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. setzt sich für lebendige Flüsse ein. Ziel ist es, dass Fließgewässer wieder ihrer Funktion als Lebensraumkorridore gerecht werden können. Dafür müssen u.a. Wanderhindernisse beseitigt werden. Deshalb wurde in Sachsen-Anhalt das Projekt „Blaues Netz im Drömling –
Biotopverbund für den Fischotter umsetzen und erleben“ gegründet.
Ziel ist es Bestandsbrücken im Biosphärenreservat Drömling fischottergerecht mit Passierhilfen auszurüsten. Eine Überquerung von Straßen ist somit für den Fischotter künftig nicht mehr notwendig.
Für den Fischotter ergibt sich damit ein verbesserter Lebensraum und Wanderkorridor. Dies hat sehr positive Auswirkungen auf überregionale Migrations- und Ausbreitungsrouten innerhalb des Biotopverbundes Ohre und dem im Biosphärenreservat Drömling.
Planungsaufgabe
Im Rahmen der Vorplanung wurden durch IWB unterschiedliche technische Lösungen untersucht. Dazu gehörten u.a. Bermen in Schüttsteinbauweise (Variante 1), Bermen in Betonbauweise (Variante 2) sowie die Montage von Laufbrettern (Variante 3).
In Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Straßenbaulastträger sind als Vorzugsvariante ein- bzw. beidseitig jeweils 50 cm breite Bermen unter den Brücken anzuordnen. Um eine ausreichende Überschwemmungssicherheit zu gewährleisten sind die Bermen bis auf das Niveau HQ5 auszubilden. Die Lauffläche der Bermen wird aus Wasserbausteinen offenfugig in Beton realisiert.
Für einen besseren Ein- und Ausstieg vom Wasser aus, ist eine seitliche Böschung anzulegen. Der Anschluss an das vorhandene Ufer erfolgt durch einzelne Steine und einer Deckbepflanzung aus Solitärsträuchern.
Das Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 - 2020 gefördert.
ANDRE JURIDES
Abteilung Wasserbau
(0351) 47694216
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