Die jeweiligen Planungs- und Bauvorhaben werden durch den Freistaat Sachsen aus Mitteln der RICHTLINIE STARKREGEN- UND HOCHWASSERSCHÄDEN - BILLIGKEITSLEISTUNGEN 2021 vom 28.09.2021 finanziert.
Auftraggeber ist die Stadt Königstein als Verwaltungseinheit der Gemeinden Struppen und Gohrisch.
Struppen - Struppenbach
Der Struppenbach ist ein Gewässer 2. Ordnung und besitzt eine Gesamtlänge von 4.185 m. Der Planungsabschnitt liegt in Struppen und erstreckt sich entlang der Hauptstraße (S 168). Im Auftrag der Gemeinde sind insgesamt 16 Einzelmaßnahmen auf einer Gewässerstrecke von ca. 880 m umzusetzen.
Die Maßnahmen beinhalten im Wesentlichen die Sedimentberäumung, die Instandsetzung von Böschungen, die Wiederherstellung von Sohlriegeln und Sohlpflaster sowie die Stabilisierung freigelegter Gründungsbereiche.
Die Maßnahmen werden durch die Untere Wasserbehörde als Unterhaltungsmaßnahmen gemäß § 31 SächsWG i. V. mit § 39 WHG behandelt, für die keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich wird.
Die Ausschreibung der Bauleistungen beginnt in Kürze. Für das Vorhaben liegt ein bestätigter Fördermittelbescheid in Höhe von rund 580 T€ netto vor.
Die Bauausführung erfolgt in zwei Jahresscheiben 2024 und 2025.
Gohrisch – Cunnersdorfer Bach
Der Cunnersdorfer Bach ist ein Gewässer zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 10 km. Die Schadensbereiche erstrecken sich über die gesamte Ortslage Cunnersdorf. Im Auftrag der Gemeinde sind insgesamt 16 Schadbereiche auf einer Länge von rund 2,5 km ausgewiesen, in welchem verschiedenste Maßnahmen zur Schadensbeseitigung umzusetzen sind.
Die Maßnahmen beinhalten im Wesentlichen die Sedimentberäumung, die Instandsetzung von Böschungen, die Wiederherstellung von Sohlriegeln und Sohlpflaster sowie die Stabilisierung freigelegter Gründungsbereiche.
Für das Vorhaben liegen bestätigte Fördermittelbescheide in einer Gesamthöhe von rund 1,2 Millionen € netto vor.
Die Bauausführung ist für 2025 geplant.
Gohrisch - Krippenbach
Der Krippenbach ist ein Gewässer zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 13,4 km. Der zu planende Schadbereich beginnt an der Einmündung des Reinhardtsdorfer Baches (obh. Ortslage Krippen) und verläuft 2,45 km bachaufwärts entlang der S169 bis kurz unterhalb der Einmündung des Lasengrabens.
Die Maßnahmen beinhalten im Wesentlichen die Sedimentberäumung, die Instandsetzung von Böschungen, das Einbringen von Strömungslenkern und das Entfernen von Böschungsabbrüchen und Felsabstürzen im Gewässer.
Die Maßnahmen werden durch die Untere Wasserbehörde als Unterhaltungsmaßnahmen gemäß § 31 SächsWG i. V. mit § 39 WHG behandelt, für die keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich wird.
Für das Vorhaben liegt ein bestätigter Fördermittelbescheid in Höhe von rund 257 T€ netto vor.
Die Bauausführung ist für 2025 geplant.
ANDRE JURIDES
Abteilung Wasserbau
0351 47694216
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